Thüringen

Bei den vielseitigen Förderprogrammen in Thüringen werden verschiedene Personengruppen bei der Instandhaltung, bei dem Erwerb sowie bei der Modernisierung von Wohnraum unterstützt. Sie erfahren in den nachfolgenden Textabschnitten, welcher Personenkreis von den Unterstützungen im Land Thüringen profitieren kann.

Das Land Thüringen bietet vielfältige Unterstützungen für Eigentümer und Bauherren

Die Wohnungsbauförderung in Thüringen bietet eine Unterstützung für die Modernisierung und für den Wohnungsbau von Eigentum auf eine vielfältige Art und Weise. Der interaktive Förderlotse der Thüringer Aufbaubank bietet alle umfassenden Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen. Wir haben Ihnen hiermit die wichtigsten Punkte der jeweiligen Förderprogramme im Bundesland Thüringen zusammengestellt.

Das Familiendarlehen

Hierbei werden Familien, junge Ehepaare und Haushalte mit Schwerbehinderten bei ihrem Neubau, Ausbau sowie bei ihrem Erwerb von Wohneigentum gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 10.000 Euro und maximal 50.00 Euro.

Jedoch ist dieses Darlehen an einer Einkommensgrenze gebunden und muss vor Baubeginn sowie vor Abschluss des Vertrages beantragt werden. Des Weiteren ist eine entsprechende Mindestleistung Voraussetzung. Eine Möglichkeit der Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ist leider nicht möglich. Sie erfahren mehr Information auf der Informationsseite der Aufbaubank Thüringen.

Das Modernisierungsdarlehen

Bei dieser Form des Darlehens im Land Thüringen werden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an eigen genutztem Wohneigentum gefördert. Der Mindestdarlehensbetrag beläuft sich auf 10.000 Euro und der Darlehenshöchstbetrag auf 75.000 Euro.

Wie bei den meisten Wohnungsbauförderprogrammen ist auch dieses Darlehen an eine Einkommensgrenze gebunden. Zudem muss das Darlehen vor Baubeginn durch die Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beantragt werden.

Das Modernisierungsdarlehen Öko-Plus

Es werden Sanierungen in Form von nachfolgenden Effizienzmaßnahmen gefördert:

  • Dachflächen, Geschossecken sowie die Wärmedämmung von Wänden
  • Erneuerung der Fenster, Außentüren und der Heizungsanlage
  • Einbau sowie Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Die Optimierung der Wärmeverteilung von bereits vorhandenen Heizungsanlagen

Die Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die ihre Immobilie selbst nutzen, können bei dieser Förderung eine Darlehenshöhe von bis zu 80 Prozent der Kosten erhalten. Die Darlehenshöhe hängt von der Wohneinheit ab und beträgt maximal 50.000 Euro. Des Weiteren gilt eine Einkommensgrenze und die Maßnahmen müssen festgelegte technische Mindestanforderungen einhalten.

Das Modernisierungsdarlehen Öko-Plus Effizienzhausförderung

Die Förderung gilt für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie für den Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheimes, welches dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entspricht. Pro Wohneinheit werden maximal 75.000 Euro gefördert und es gilt eine Einkommensgrenze.

Allerdings muss der Bauantrag oder auch die Bauanzeige für die jeweilige sanierende Immobilie vor dem 01.01.1995 erstellt worden sein.