Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, wenn sich auf dem jeweiligen Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet. Ebenso wird ein Gebäude, welches sich auf einem Grundstück befindet, jedoch aufgrund von Zerstörung oder Verfall keinen benutzbaren Raum zur Verfügung stellen kann, als ein unbebautes Grundstück bewertet.

Ist eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke notwendig?

Der Eigentümer eines Grundstückes ist grundsätzlich für alle aufkommenden Schäden verantwortlich und somit kann er dann auch dafür haftbar gemacht werden. Daher sollte für ein unbebautes Grundstück auf jeden Fall eine Grundbesitzhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

Die meisten Eigentümer eines Grundstückes denken, dass der Abschluss solch einer Versicherung nicht notwendig erscheint, da manche Gefahrenquellen nicht immer als solche angesehen werden. Doch es ist eher nebensächlich, ob sich auf dem eigenen Grundstück entweder ein Gebäude befindet oder ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, denn der Eigentümer haftet in vollem Umfang, wenn ein Unglücksfall geschieht.

Aufgrund der vorgenannten Punkte kann man bestens erkennen, wie wichtig der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke ist. Die Beiträge für solch eine Versicherung sind zudem im Verhältnis gesehen recht gering und können daher auf jeden Fall investiert werden.

Welche Gründe sprechen für eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke?

Ist beim Kauf eines Grundstückes bereits klar, dass dieses nicht bebaut werden soll oder verzögert sich ein geplantes Bauvorhaben, dann sollten Sie auf jeden Fall für den Grundbesitz eine dafür vorgesehene Versicherung – die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke – abschließen.

Sie müssen wissen, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung erst ab Baubeginn zahlt und der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung für diesen Fall leider nicht ausreicht. Denn es gibt genügend Gefahrenquellen, bei denen wahrscheinlich Haftungsansprüche Dritter entstehen können.

Beispiel für solch einen Fall wären zum Beispiel unbefestigte Wege oder loses herumliegendes Baumaterial. Ebenso haftet die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke für Schäden, wenn sich auf dem Grundstück ein Baum befindet und dieser nach einem Sturz in das Nachbargebäude einschlägt.

Des Weiteren können Sie mit der Hilfe rechnen, wenn Passanten zu Schaden gekommen sind und Sie beispielsweise im Winter die anfallende Streupflicht vernachlässigt haben.

Bevor Sie jedoch einen Abschluss einer Haftpflichtversicherung durchführen, sollten Sie auf jeden Fall vorab einen Versicherungsvergleich durchführen. So können Sie sich den besten Anbieter herausfiltern und gleichzeitig sparen.