Bauhelfer-Unfallversicherung
Jeder, der sich ein Haus bauen möchte und sich damit ein Eigenheim für seine Zukunft erschafft, kann viel Geld sparen, wenn er beim Hausbau Arbeiten sehr viel in Eigenregie erledigt. Meist helfen dabei auch Verwandte oder Freunde und daher müssen diese auch ausreichend versichert sein. Bei solchen Fällen springt dann die sogenannte Bauhelfer-Unfallversicherung ein. Sie erfahren in den nachfolgenden Zeilen, welche Leistungen diese Versicherung anbietet und was Sie beim Abschließen beachten sollten.
Die Bauhelfer-Unfallversicherung im Einzelnen
Helfer beziehungsweise Bauhelfer beim Hausbau müssen nicht immer professionelle Handwerker sein, ebenso auch Bekannte, Freunde oder Verwandte. Allerdings sollten diese gesetzlich versichert sein, auch dann, wenn die Bauhelfer unentgeltlich arbeiten und dazu reicht bestens eine Bauhelfer-Unfallversicherung aus.
Diese Versicherung versichert nicht nur die Bauhelfer ebenso auch den Bauherren und dessen Ehegatten. Die Bauherren-Unfallversicherung versichert Unfälle, die den Helfern bei Bauarbeiten, die durch die Bauherren oder dessen Ehepartner in Auftrag geben wurden, passieren.
Mit Betreten des jeweiligen Baugrundstückes zur Verrichtung der entsprechenden Bauarbeiten beginnt der Versicherungsschutz. Mit dem Verlassen sowie nach Beendigung der Bauarbeiten endet der Schutz der Bauhelfer-Unfallversicherung.
Die zwei Versicherungsvarianten im Einzelnen
Bei der Bauhelfer-Unfallversicherung werden prinzipiell zwei unterschiedliche Varianten angeboten. Zum einen gibt es die Bauhelfer-Unfallversicherung mit Namensnennung und zum anderen die Bauhelfer-Versicherung ohne Namensnennung.
Bei der Bauhelfer-Unfallversicherung mit Namennennung müssen, wie es eigentlich schon der Titel verrät, die Bauhelfer namentlich genannt werden. Diese werden dann auf den Versicherungsschein eingetragen und der Versicherungsschutz gilt dann nur für die Personen, die namentlich genannt wurden. Diese Versicherungsvariante der Bauhelfer-Unfallversicherung ist meistens günstiger, allerdings weniger flexibel.
Daher empfiehlt sich die Bauhelfer-Unfallversicherung mit Namensnennung nur für die Bauherren, die sich sehr sicher sind, dass nur die angegebenen Personen beim Hausbau mithelfen werden.
Bei der Bauhelfer-Unfallversicherung ohne Namensnennung muss nur die Anzahl der versicherten Personen angegeben werden und somit kein Name genannt werden. Hierbei sind dann alle Bauhelfer auf der Baustelle versichert. Allerdings darf die Anzahl der Personen, die auf dem Versicherungsschein vermerkt sind, nicht überschritten werden.
Zwar ist diese Variante teurer aber auch sehr flexibel im Gegensatz zu der Versicherung mit Namensnennung. Eines haben jedoch beide Versicherungsarten gemeinsam, hierbei sind der Bauherr sowie der Ehepartner mitversichert. Auf jeden Fall ist der Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung beim Hausbau anzuraten, denn jede Baustelle stellt einen großen Gefahrenherd für Unfälle dar.