Glasversicherung

Eine Glasscheibe kann schnell im neuen Haus oder beim Hausbau zerbrechen. Beispielsweise durch ein Unwetter, Einbruch, durch ein kleines Missgeschick, aber auch durch mutwillige Zerstörung beziehungsweise Vandalismus. Die Glasversicherung ersetzt jedoch in den vorgenannten Fällen fast alle Schäden an Ihrer Verglasung. Welche Schäden die Glasversicherung übernimmt und was beim Abschluss zu beachten ist, erfahren Sie in den nächsten Textabschnitten.

Welche Schäden werden bei einer Glasversicherung abgedeckt?

Eine Versicherung für Glas kommt für nachfolgende Schäden auf:

  • Gebäudeverglasungen, wie beispielsweise Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung
  • Sicherheitsgläser von Türen, Balkonen, Fenstern, Decken, Terrassen, Wintergarten, Wetterschutz-Vorbauten, Veranden, Loggien, Brüstungen, Dächern
  • Duschkabinen, auch wenn diese mit einem glasähnlichen Kunststoff versehen sind
  • Glassteine und Profilbaugläser
  • Sonnenkollektoren
  • Mobiliarverglasungen, wie zum Beispiel von Schränken, Vitrinen, Bildern, Standspiegel, Schrank- oder Wandspiegel, Elektro- und Gasgeräte, Öfen
  • Aufliegende sowie lose abnehmbare Glasplatten

Die jeweiligen Leistungen können natürlich noch variieren und je Anbieter von Glasversicherungen etwas unterschiedlich sein.

Nachfolgende Aspekte beziehungsweise Schäden werden bei der Glasversicherung nicht mit berücksichtigt:

  • Photovoltaik-Module
  • Glasmöbel
  • Spiegelschränke
  • Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art
  • Hohlgläser sowie Beschichtungen von Möbelstücken
  • Optische Gläser

Eine Glasversicherung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn sich im oder am Haus viele und große Glasflächen befinden. Im Normalfall deckt die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko mit ab. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt als ein einzelner Schaden und daher fällt jedes Mal dann die obligatorische Selbstbeteiligung an.

Daher gilt je höher der vereinbarte Eigenanteil ist und je mehr Glasflächen sich am Bau befinden, desto sinnvoller ist der Abschluss einer Glasversicherung. Des Weiteren zahlt die Glasversicherung nicht nur für Schäden durch zerbrochene Glasscheiben, ebenso übernimmt sie auch Schäden an Profilbaugläsern, Glasbausteinen und ersetzt Lichtkuppeln, wenn diese zu Bruch gegangen sind.

Was muss beim Abschluss einer Glasversicherung beachtet werden?

Bitte bedenken Sie, dass bei einigen Glasversicherungen ein Zusatzbeitrag für bestimmte Glasschäden verlangt wird. Daher wäre es sinnvoll, wenn Sie vor Abschluss dieser Versicherung einen Versicherungsvergleich durchführen.

Hierbei werden Ihnen nicht nur die günstigsten Versicherer angezeigt, sodass Sie noch sparen können. Ebenso können die entsprechenden Konditionen vergleichen werden.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben eine Glasversicherung abzuschließen, so beachten Sie bitte nachfolgende Punkte. Sollten Sie im Winter eine Glasscheibe mithilfe vom warmen Wasser auftauen, so können Sie sicher sein, dass bei solch einem Bruch die Versicherung nicht einspringen wird. Dieses gilt auch für alle Wärme erzeugenden Gegenstände, wie beispielsweise ein Föhn.