Hessen

Im Bundesland Hessen erstreckt sich die Wohnungsbauförderung von der Förderung von Wohneigentum bis hin zum behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Häusern. Des Weiteren existieren Fördermaßnahmen zur energetischen Modernisierung von Wohneigentum. Anbei erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Möglichkeiten im Bundesland Hessen.

Hessen bietet zahlreiche Förderprogramme zur Wohnungsbauförderung an und in diesem Bundesland teilt die Wohnungsbauförderung die Wissenschaft und Infrastrukturbank die Programme für Mietwohnung und Wohneigentum auf.

Förderprogramm Wohneigentum im Einzelnen

Bei diesem Programm werden der Kauf sowie der Bau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gefördert. Allerdings ist die Antragsberechtigung vom Einkommen abhängig. Zudem wird auch das generationsverbundene Wohnen gefördert. Die Summe der Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten bis zu 80.000 Euro.

Das Hessen-Darlehen im Einzelnen

Hierbei wird die Bildung von selbst genutztem Wohnraum gefördert. Die KfW-Bank ist mit ihrem Programm „KfW-Wohneigentum“ an dieser Finanzierung beteiligt. Es werden beim Hessen-Darlehen unter anderem Familien mit 2 Kindern gefördert und bevorzugt werden Haushalte mit behinderten Mitgliedern. Allerdings werden auch Haushalte ohne Kinder oder Fälle von Mieterprivatisierung nachrangig gefördert. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten und bis zu 80.000 Euro.

Der behindertengerechte Umbau von selbst genutztem Wohneigentum ein Einzelnen

Dieses Darlehen wird von der WI-Bank gestellt und es werden bauliche Maßnahmen, Ausstattungen und Einrichtungen in sowie anbestehenden und selbst genutzten Wohnungen gefördert. Bei diesem Programm werden natürlich Behinderte gefördert, die ihren Wohnraum selber nutzen möchte sowie deren Angehörige. Die Höhe beträgt 1.000 Euro bis 12.500 Euro.

Wohnungsbauförderung von Mietwohnung im Bundesland Hessen

Hierbei wird, wie der Name es schon verrät, der Bau von Mietwohnungen gefördert. Die Personen, die für dieses Programm infrage kommen, sind unter anderem juristische und natürliche Personen, die ihr Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte erledigen lassen.

Vorrangig werden Maßnahmen mit möglichst niedrigem Energiebedarf gefördert. Der entsprechende Darlehensgrundbetrag beträgt 750 Euro je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche. Des Weiteren wirkt sich der Bau von einem rollstuhlgerechten Wohnen auf den Darlehensbetrag aus.

Die Förderung vom sozialen Wohnraum in Hessen

Bei diesem Programm wird die Modernisierung von Mietwohnungen gefördert, die vor dem 01.Januar 1984 bezugsfertig wurden. Hierbei können Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Mietwohnungen profitieren. Das Darlehen wird bis zu Höhe von 85 Prozent der förderfähigen Kosten zur Verfügung gestellt. Weitere nützliche Informationen erhalten Sie bei der WI-Bank Hessen.