Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank, kurz SAB, bietet im Bereich Wohnimmobilien sehr vielfältige Förderprogramme für das Bundesland Sachsen an. Sie erfahren in folgenden Abschnitten, welche Förderprogramme Sie für Ihr Eigenheim nutzen können.
Die Förderprogramme in Sachsen im Einzelnen
Die Programme zum Wohnungsbau konzentrieren sich im Land Sachsen auf unterschiedliche Vorhaben im Bereich der Wohnimmobilien. Die Sächsische Aufbaubank bietet Förderdarlehen für den Kauf, Neubau sowie für eine Sanierung der Immobilie.
Nachfolgende Programme können durch private Bauherren im Bundesland Sachsen beantragt werden:
Innerstädtisches Wohnen
Hierbei werden im Bundesland Sachsen Bauherren beim Neubau sowie beim Erwerb von Wohneigentum in der Innenstadt unterstützt. Dabei wird das Ziel verfolgt einerseits die Innenstädte nachhaltig zu stärken, und ebenso stabile soziale Bewohnerstrukturen zu schaffen.
Allerdings bezieht sich die Förderung ausschließlich auf selbst genutzte Immobilien. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 50.000 Euro pro Haushalt und für jedes Kind kommt ein Zuschuss von 35.000 Euro hinzu. Der Tilgungssatz beträgt 1 Prozent pro Jahr und die Sollzinsbindung 25 Jahre.
Mehrgenerationenwohnen
Durch diese Förderung erfolgen investive Maßnahmen, die zur Unterstützung von nachträglichen Anpassungen bestehender Wohngebäude, wie beispielsweise die Schaffung von Gemeinschaftsräumen oder der Einbau von bedarfsgerechten Aufzügen sowie Umbauten in Küche und Bad beitragen.
Im Bundesland Sachsen ist die Förderung an räumliche Vorgaben geknüpft, daher muss sich die entsprechende geförderte Immobilie in einem Gebiet befinden, welches innerstädtisch oder konsolidierungsfähig ist.
Die Darlehenshöhe kann bis zu 75 Prozent der förderfähigen Abgaben betragen, also maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Sollzinsbindung beträgt 25 Jahre und der Tilgungssatz 2 Prozent pro Jahr.
Programm zur Zinsanpassung für selbst genutzte Immobilien
Sollte die Zinsvereinbarung der vorhandenen Finanzierung auslaufen, so haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit bei der SAB eine zinsgünstige Weiterführung ihrer Finanzierung zu beantragen. Hierbei kann die Zinsbindungsfrist frei gewählt werden, also zwischen 5, 10 oder 15 Jahre,n und die Tilgungshöhe beträgt ein Prozent.
Energiespardarlehen – Energetische Sanierung
Im Bundesland Sachsen wird die Durchführung von Sanierungsmaßnamen an Wohngebäuden in der Innenstadt gefördert. Hierbei möchte das Land Sachsen eine Steigerung der Energieeffizienz herbeirufen. Beispielsweise zählt zu den Maßnahmen dieses Förderprogrammes der Einsatz von erneuerbaren Energien an Wohngebäuden.
Zu den Konditionen kann erwähnt werden, dass die Sollzinsbindung bei 25 Jahren liegt und der Tilgungssatz bei 2 Prozent pro Jahr. Die Höhe der Förderung liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.