Versicherungen für Bauherren

Risikolebenversicherung für Bauherren

Sie haben sich als Familie dazu entschlossen, eine Immobilie zu kaufen oder sich ein schönes Eigenheim zu bauen? So gehen Sie als Hauptverdiener beziehungsweise Bauherr eine sehr große finanzielle Verpflichtung ein und daher ist das Abschließen einer Risikolebensversicherung enorm wichtig.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die meisten Bauherren machen sich leider keine Gedanken darüber, welches Gefahrenpotenzial auf der Baustelle während der Bauphase vorhanden ist. Jedoch gibt es gerade in dieser Phase genügend Gefahrenquellen, die natürlich auch Risiken mit sich bringen und daher sollte sich jeder Bauherr rechtzeitig davor schützen.

Bauleistungsversicherung für Bauherren

Der Bauherr benötigt während der Bauzeit die sogenannte Bauleistungsversicherung. Warum diese Versicherung so wichtig ist, stellen wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten vor. Zunächst kann erwähnt werden, dass die Bauleistungsversicherung Sie vor unvorhersehbaren Schäden schützt, die während der jeweiligen Bauzeit am Objekt auftreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Jeder, der sich ein Haus bauen möchte und sich damit ein Eigenheim für seine Zukunft erschafft, kann viel Geld sparen, wenn er beim Hausbau Arbeiten sehr viel in Eigenregie erledigt. Meist helfen dabei auch Verwandte oder Freunde und daher müssen diese auch ausreichend versichert sein.

Feuer-Rohbauversicherung

Die Feuer-Rohbauversicherung versichert Schäden, die am Rohbau durch Blitzeinschlag, Brand oder Explosion auftreten. Somit handelt es sich beim Versicherungsschutz bei der Feuer-Rohbauversicherung um das im Bau befindliche Gebäude.

Glasversicherung

Eine Glasscheibe kann schnell im neuen Haus oder beim Hausbau zerbrechen. Beispielsweise durch ein Unwetter, Einbruch, durch ein kleines Missgeschick, aber auch durch mutwillige Zerstörung beziehungsweise Vandalismus. Die Glasversicherung ersetzt jedoch in den vorgenannten Fällen fast alle Schäden an Ihrer Verglasung.

Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, wenn sich auf dem jeweiligen Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet. Ebenso wird ein Gebäude, welches sich auf einem Grundstück befindet, jedoch aufgrund von Zerstörung oder Verfall keinen benutzbaren Raum zur Verfügung stellen kann, als ein unbebautes Grundstück bewertet.

Restschuldlebensversicherung

Als Bauherr sollte man sich bei der Baufinanzierung nicht nur Gedanken um die Tilgung, Zinsen und um die Laufzeit machen. Ebenso stellt sich hierbei die Frage, was passiert, wenn das Darlehen aus Gründen, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gar Tod, nicht mehr bezahlen werden kann.