Bayern

Im Bundesland Bayern unterstützt die Wohnungsbauförderung die Bürger beim Erwerb von Wohneigentum sowie beim Aufbau und bei der Instandsetzung. Erfahren Sie hier, welche Förderprogramme im Land Bayern angeboten werden und wie Sie bestens profitieren können.

Die Wohnungsbauförderung in Bayern bietet vielfältige Programme

Der Freistaat Bayern unterstützt alle Bauherrn sowie Immobilienkäufer auf eine vielseitige Art und Weise. Bayern legt es hier zum Ziel, bei der Förderung des Wohnungsbaus einerseits die Modernisierung von Mietwohnungen zu unterstützen und ebenso die Bildung von Wohneigentum zu stärken.

Des Weiteren wird von der Wohnungsbauförderung im Bundesland Bayern der Ausbau von Wohnheimen für Senioren und für Studierende unterstützt. Wir alle wissen, dass das Wohnen ein Grundbedürfnis des Menschen ist. Im Freistaat Bayern können daher Familien, die ein familiengerechtes Eigenheim kaufen oder bauen möchten, finanzielle Unterstützung erhalten.

Auch Menschen mit Behinderung sowie schwer kranke Menschen verschiedenen Möglichkeiten von Unterstützung bei der Anpassung ihres Wohnraumes angeboten. Es müssen hierbei jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Wohnungsbauförderung wird durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm beziehungsweise durch das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm geregelt.

Das bayerische Wohnungsbauprogramm im Einzelnen

Im Freistaat Bayern werden unter anderem der Neubau, die Gebäudeerweiterung sowie Gebäudeänderung und natürlich der Kauf eines Eigenheimes in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen gefördert.

Über die BayernLabo wird im Freistaat Bayern ein befristetes Darlehen und Zuschüsse für den Bau sowie für den Erwerb von Eigenwohnraum gewährt. Beim staatlichen Baudarlehen beträgt der Mittelwert der Fördersumme 30.000 Euro. Es ist für die ersten 15 Jahre der Laufzeit ein Zinssatz von 0,5 v.H. festgeschrieben. Bei Neubaumaßnahmen ist ab dem 3. Jahr die Tilgung der Laufzeit ein Prozent und zwei Prozent bei Erwerb eines vorhandenen Wohnraumes.

Einen einmaligen Kinderzuschuss von 1.500 Euro je Kind erhalten die Haushalte mit Kindern. Dieses gilt auch, wenn bei der Geburt eines oder mehrere Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten ist.

Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm werden unter anderem Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen gefördert. Hierbei besteht die Förderung aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 100.000 Euro für die Dauer von 10 Jahren.

Sie können sich den aktuellen Zinssatz auf der entsprechenden Internetseite einholen. Bei der Beantragung müssen entsprechende Grundvoraussetzungen gegeben sind. So muss zum einen die Einkommensgrenze eingehalten werden, die sich nach den Haushaltsangehörigen richtet.

Ebenso muss die Tragbarkeit der Belastungen gegeben sein. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Bauweise des Wohnraumes auch wirtschaftlich ist.