Schleswig-Holstein
Bei den vielseitigen Wohnungsbauförderungsprogrammen in Schleswig-Holstein werden der Kauf, der Bau sowie die Modernisierung des Eigenheims unterstützt. Sie erhalten in den nachfolgenden Abschnitten einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Bundesland Schleswig-Holstein.
Die Zuschüsse und Darlehen für Immobilienbesitzer im Einzelnen
In Schleswig-Holstein richten sich die Förderungsprogramme für den Wohnbau an Bauherren und Immobilienverkäufer sowie an Eigenheimbesitzern, die ihre Eigentumswohnung oder ihr selbst bewohntes Haus modernisieren oder behindertengerecht ausbauen möchten. Die Förderungen erfolgen in Form von Zuschüssen und Darlehen. Des Weiteren können sich Senioren mit dem Darlehen eine regelmäßige Ratenzahlung auszahlen lassen.
Die Förderung von sozialem Wohnraum für Eigentumsmaßnahmen
Diese Förderung beinhaltet den Neubau oder den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Ebenso die Erweiterung oder den Ausbau des Eigenheims, um somit eine Barrierefreiheit zu erreichen. Hierbei können Haushalte mit mindestens einem Kind sowie schwerbehinderte Personen profitieren.
Die Grundförderung beträgt je nach Lage des entsprechenden Objektes von bis zu 70.000 Euro. Außerdem können kinderreiche Familien und Schwerbehinderte ein Zusatzdarlehen beantragen.
Jedoch gilt für die Inanspruchnahme des Darlehens eine Einkommensgrenze und es müssen zudem Eigenleistungen von 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbracht werden. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm können Sie sich bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einholen.
Ergänzungsdarlehen zur Baufinanzierung – IB. ImmoKonstant24
Bei diesem Darlehen werden der Kauf, der Bau sowie die Modernisierung von Wohneigentum gefördert. Diese Förderung können Immobilienbesitzer und –Käufer mit Wohneigentum im Bundesland Schleswig-Holstein beantragen. Die Höhe des Darlehens beträgt von bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten und mindestens 15.000 Euro.
Allerdings fällt eine Eigenbeteiligung von mindesten 7,5 Prozent der Gesamtkosten an. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass sich die Zinsbindung auf 24 Jahre beläuft. Der Vorteil dieses Förderprogrammes besteht darin, dass Sie für die ersten 6 Monate keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Ab dem 7. Monat müssen Bereitstellungszinsen von jährlich 3 Prozent beglichen werden.
Die verschiedenen Varianten der Darlehensformen als Ergänzung zur Baufinanzierung – IB.ImmoFlex
Ebenso, wie bei den anderen vorgenannten Förderprogrammen werden auch hier der Kauf, der Bau sowie die Modernisierung von Wohneigentum gefördert. Immobilienbesitzer oder Käufer von einer Immobilie im Bundesland Schleswig-Holstein erhalten je nach Umfang der erforderlichen Finanzierung ein Darlehen.
Die Mindesthöhe des Darlehens beträgt 15.000 Euro. Hierbei ergeben sich für die Antragsteller drei Varianten. Die erste Variante ist das Tilgungsdarlehen, bei der die Tilgung mittels monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgt. Des Weiteren gibt es die Tilgung durch den Bausparvertrag.
Und die Tilgung erfolgt hierbei durch die Zuteilung eines Bausparvertrages. Bei der dritten Variante handelt es sich um die Tilgung durch die Lebensversicherung. Zu den einzelnen wichtigen Details erhalten Sie Informationen bei der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein unter dem Punkt „IB.ImmoFlex“.